Das Wasserhaus Leihgestern unterlag nicht dem Denkmalschutz, da die Kommune als
Besitzer dazu keinen Antrag gestellt hatte, dies hatte nach dem Bekanntwerden der
Abrißgenehmigung eine Nachfrage bei untere
Denkmalschutzbehörde ergeben. Da Gefahr im
Verzuge war, wurde die oberste Landesbehörde, das
Landesamt für Denkmalschutz, über den
bevorstehenden Abriß informiert. Auch diese sahen
sich aus rechtlichen Gründen leider nicht im Stande,
die bestehende Abrißgenehmigung aufzuheben,
obwohl auch diese erkannten, daß das historische
Gebäude schützenswert sei.
Gespräche dieser Behörde und der Stadt führten
jedoch nicht unmittelbar zu dem gewünschten
Ergebnis. Es kristallisierte sich heraus, daß allein der
Verzicht der Stadt auf Umsetzung der
Abrißgenehmigung, das Gebäude erhalten konnte.
Nach dem erfolglosen Abrißversuch, wurden jedoch
die Gespräche fortgesetzt und einvernehmlich mit der
Interessengemeinschaft eine Lösung zum Erhalt des
Wasserhauses, das nunmehr dem Denkmalschutz
unterstellt wurde, gefunden.
Es wurde deutlich, Projektmaßnahmen nicht nur nach
Aktenlage zu entscheiden, sondern dem Bürgerwillen
entsprechend, der Erhaltung für unsere
nachkommenden Generationen gerecht zu werden.
Hierfür sind öffentliche Diskussionen auf
parlamentarisch breiter Basis die besten
Voraussetzungen.
Das „Wasserhaus Leihgestern“ ist nunmehr auch in
der vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen am
15.03.2010 herausgegebenen „Denkmaltopographie
Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in
Hessen, Landkreis Gießen II“, erschienen. Es ist mit
einem Foto und der dazugehörigen Erläuterung auf
Seite 384 zu finden.
Insgesamt ist die Stadt Linden auf den Seiten 346 bis
387 aufgeführt. Der Stadtteil Großen-Linden auf den
Seiten 347 – 367 und Leihgestern auf den
nachfolgenden Seiten 368 – 387 zu finden. Das Buch
ist sehr schön zusammengestellt und empfehlenswert.
Es ist im Handel bis Ende des Jahres für einen
Subskriptionspreis von 39,99€ zu erhalten.
Das Denkmal steht nunmehr unter folgendem Text in der neuen Denkmalsrolle des Landes
Hessen:
Wasserhaus Leihgestern, Fl. 11, Flst. 368
Östlich von Leihgestern, auf einem Streuobstwiesengelände platzierter
Wasserbehälter. Im Zuge der ersten Wasserversorgung des Ortes wurde der Behälter
um das Jahr 1907 errichtet. Er erhielt eine aus groben Lungsteinquadern gemauerte
Portalwand mit rundbogigem Eingang und geschwungen ausgreifenden Wangen. Der
für den späten Historismus typische wehrhafte Charakter wurde durch große
Vierkantblöcke als oberer Abschluss betont. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und
technischen Gründen.